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Projektvertrag (Muster)

Diesen Vertrag schließt du mit WeeBee, wenn du ein Angebot im Kundenportal annimmst. Er gilt zusammen mit den AGB.

Stand: 12.10.2026 · Version 2026-10-12

Das ist ein Muster. Die Werte in eckigen Klammern füllt das Kundenportal bei der Annahme mit den Angaben aus deinem Angebot aus. Den ausgefüllten Vertrag mit deiner Unterschrift bekommst du danach als PDF im Kundenportal. DieAGB gehören zu jedem Vertrag.

Projektvertrag zum Angebot [Angebotsnummer], Version [Version] vom [Datum des Angebots]

Dieser Projektvertrag hält fest, was zwischen dem Kunden und WeeBee für das Projekt gilt. Er kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot im Kundenportal annimmt und unterschreibt.

Die Kästen „Kurz gesagt“ erklären jeden Abschnitt in einfachen Worten. Sie sind nicht Teil des Vertrags; verbindlich ist allein der Vertragstext.

  • 1. Vertragsparteien
  • 2. Gegenstand und Vertragsbestandteile
  • 3. Leistungen und Phasen
  • 4. Vergütung und Zahlungsplan
  • 5. Laufende Leistungen
  • 6. Zeitplan und Mitwirkung
  • 7. Testzugang und Abnahme
  • 8. Änderungen
  • 9. Nutzungsrechte
  • 10. Vertraulichkeit und Datenschutz
  • 11. Mängel und Haftung
  • 12. Laufzeit und Kündigung
  • 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
  • 14. Signatur und Schlussbestimmungen
  • Unterschriften

1. Vertragsparteien

Auftragnehmer
WeeBee Design, S.L., Calle Gremi de Fusters 33, Local 6, 07009 Palma de Mallorca, Illes Balears, Spanien, NIF B01597624, Registro Mercantil de Palma de Mallorca, PM-88981, Tomo 2858, Folio 3, Inscripción 1, vertreten durch den Geschäftsführer (Administrador) Fabian Holst
Auftraggeber
[Firmenname des Kunden], [Anschrift], Steuernummer [Steuernummer], vertreten durch [Name der unterschreibenden Person] ([Funktion])

Im Folgenden heißt der Auftragnehmer „WeeBee“, der Auftraggeber „Kunde“. Der Kunde handelt als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit. Wer für den Kunden unterschreibt, bestätigt, dass er ihn dabei vertreten darf.

Kurz gesagt: Hier steht, wer den Vertrag schließt: WeeBee als Entwickler und dein Unternehmen als Auftraggeber. Wer unterschreibt, muss dein Unternehmen vertreten dürfen.

2. Gegenstand und Vertragsbestandteile

Der Kunde hat am [Datum und Uhrzeit der Annahme] das Angebot [Angebotsnummer] in der Version [Version] vom [Datum des Angebots] im Kundenportal angenommen. Gegenstand dieses Vertrags ist das darin beschriebene Projekt.

Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:

  • dieser Projektvertrag,
  • das angenommene Angebot in genau der Fassung, die der Kunde unterschrieben hat (belegt durch die Prüfsumme bei den Unterschriften),
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WeeBee (AGB) in der Version 2026-10-12 vom 12.10.2026, abrufbar unter https://www.weebee.design/agb.

Widersprechen sich die Bestandteile, gilt der vorrangige. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Begriffe: Eine Phase ist ein Abschnitt des Projekts mit eigenem Paketpreis. Der Paketpreis ist der Festpreis einer Phase. Der Testzugang ist die Fassung der Software, die WeeBee dem Kunden vor der Veröffentlichung zum Prüfen freigibt. Die Veröffentlichung (Go-live) ist der Zeitpunkt, ab dem die Software im Echtbetrieb genutzt wird. Laufende Leistungen sind Leistungen, die monatlich abgerechnet werden, zum Beispiel Hosting, Betreuung oder KI-Nutzung.

Kurz gesagt: Der Vertrag besteht aus drei Teilen: diesem Vertrag, deinem Angebot und unseren AGB. Steht etwas an zwei Stellen verschieden, gilt zuerst dieser Vertrag, dann das Angebot, dann die AGB.

3. Leistungen und Phasen

WeeBee erstellt für den Kunden die im Angebot beschriebene Software als Werk nach dem Stand der Technik. Das Projekt umfasst diese Phasen:

[Phase 1 laut Angebot]
Paketpreis [Paketpreis] netto
[weitere Phase laut Angebot]
Paketpreis [Paketpreis] netto
[Phase, die das Angebot als Ausblick nennt] (Ausblick, nicht beauftragt)
[Paketpreis] netto, optional

Was jede Phase im Einzelnen enthält, steht im Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, gehören nicht zum Auftrag; sie können nach Abschnitt 8 dazukommen. Eine Phase, die im Angebot als Ausblick bezeichnet ist, ist nicht beauftragt und wird nur durch eine eigene Annahme Teil des Vertrags.

Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (zum Beispiel Umsatz, Zeitersparnis oder ein Suchmaschinen-Ranking) schuldet WeeBee nur, wenn das Angebot ihn ausdrücklich zusagt. WeeBee darf Unterauftragnehmer und Dienste Dritter einsetzen (Ziffer 3 der AGB).

Kurz gesagt: Wir bauen genau das, was im Angebot steht, Phase für Phase. Was nicht drinsteht, ist ein Zusatzauftrag. Eine Phase, die als Ausblick markiert ist, ist noch nicht bestellt.

4. Vergütung und Zahlungsplan

Projektpreis netto
[Projektpreis netto]
zzgl. [Steuersatz] MwSt. (IVA)
[Steuerbetrag]
Projektpreis brutto
[Projektpreis brutto]

Die Paketpreise sind Festpreise. Mehraufwand innerhalb des im Angebot beschriebenen Umfangs trägt WeeBee. Kosten Dritter (zum Beispiel Domains, Konten in App-Stores, Gebühren von Zahlungs-, Mail-, Karten- oder KI-Diensten) sind nur enthalten, soweit das Angebot sie nennt.

Der Projektpreis wird in drei Raten fällig:

50 % bei Unterschrift
[Betrag brutto] brutto ([Betrag netto] netto)
30 % bei Testzugang
[Betrag brutto] brutto ([Betrag netto] netto)
20 % bei Veröffentlichung
[Betrag brutto] brutto ([Betrag netto] netto)

WeeBee stellt jede Rate mit Eintritt des Ereignisses elektronisch in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Verzögert sich die Veröffentlichung aus Gründen, die beim Kunden liegen, darf WeeBee die letzte Rate spätestens 30 Tage nach Ablauf der Prüffrist (Abschnitt 7) in Rechnung stellen.

Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Gesetz. Gilt das Reverse-Charge-Verfahren, stellt WeeBee netto mit dem entsprechenden Hinweis in Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten Ziffer 4 der AGB und Art. 7 und 8 der Ley 3/2004.

Kurz gesagt: Du zahlst einen festen Preis in drei Raten: die Hälfte bei der Unterschrift, 30 % wenn du den Testzugang bekommst, 20 % beim Start. Jede Rechnung ist in 14 Tagen fällig.

5. Laufende Leistungen

Ab der Veröffentlichung erbringt WeeBee diese laufenden Leistungen:

  • [laufende Leistung laut Angebot, zum Beispiel Hosting und Betreuung]
Monatlich netto
[Monatsbetrag netto]
Monatlich brutto
[Monatsbetrag brutto]

Die laufenden Leistungen beginnen mit der Veröffentlichung und werden monatlich abgerechnet. Verbrauchsabhängige Posten berechnet WeeBee so, wie es im Angebot steht. Der Kunde kann die laufenden Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der AGB, auch für Preisanpassungen und die Herausgabe der Daten am Ende.

Fassung von Abschnitt 5, wenn keine laufenden Leistungen vereinbart sind:

Laufende Leistungen sind nicht vereinbart. Wünscht der Kunde später Hosting, Betreuung oder andere laufende Leistungen, vereinbaren die Parteien sie gesondert; dann gilt Ziffer 6 der AGB.

Kurz gesagt: Ab dem Start zahlst du monatlich für Betrieb und Betreuung, so wie im Angebot. Du kannst mit 30 Tagen Frist zum Monatsende kündigen.

6. Zeitplan und Mitwirkung

Termine und Bauzeiten im Angebot sind Planwerte, außer das Angebot bezeichnet sie ausdrücklich als verbindlich. WeeBee darf mit den Arbeiten warten, bis die erste Rate bezahlt ist.

Der Kunde stellt rechtzeitig und in nutzbarer Form bereit, was das Angebot unter „Was wir von dir brauchen“ nennt, und gibt Rückmeldungen und Freigaben innerhalb angemessener Frist. Ansprechpartner des Kunden ist die unterschreibende Person, bis der Kunde in Textform jemand anderen benennt. Die Annahmen im Angebot sind Grundlage von Preis und Zeitplan; trifft eine Annahme nicht zu, gilt Abschnitt 8.

Verzögert sich das Projekt, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, oder aus Gründen, die WeeBee nicht zu vertreten hat, verschieben sich die Termine um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit (Ziffer 7 und 8 der AGB).

Kurz gesagt: Die Zeiten im Angebot sind Planwerte. Damit es pünktlich wird, brauchen wir deine Unterlagen und Rückmeldungen rechtzeitig. Wer bei dir unterschreibt, ist unser Ansprechpartner.

7. Testzugang und Abnahme

Vor der Veröffentlichung gibt WeeBee dem Kunden einen Testzugang frei. Der Kunde prüft die Software innerhalb von 14 Tagen und meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Nach der Behebung eines gemeldeten Mangels hat er 7 Tage für die erneute Prüfung.

Die Software gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keinen wesentlichen Mangel meldet oder sie im Echtbetrieb nutzt. WeeBee weist zu Beginn jeder Frist auf diese Folge hin. Wünsche, Geschmacksfragen und neue Anforderungen sind keine Mängel; sie werden nach Abschnitt 8 behandelt. Nach der Abnahme veröffentlicht WeeBee die Software in Abstimmung mit dem Kunden. Im Übrigen gilt Ziffer 9 der AGB.

Kurz gesagt: Bevor es live geht, testest du 14 Tage lang. Meldest du nichts Wesentliches oder nutzt du die Software schon im echten Betrieb, gilt sie als abgenommen.

8. Änderungen

Möchte eine Partei den Umfang ändern, beschreibt sie die Änderung in Textform, zum Beispiel im Kundenportal oder per E-Mail. WeeBee nennt dem Kunden vorher den Preis (Festpreis oder geschätzter Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 5 der AGB) und die Auswirkung auf die Termine. Erst wenn der Kunde in Textform zustimmt, wird die Änderung Teil dieses Vertrags und WeeBee beginnt mit ihr. Ohne Zustimmung bleibt es beim bisherigen Umfang.

Erfordert eine Änderung eine neue Phase oder eine neue Fassung des Angebots, nimmt der Kunde sie im Kundenportal wie ein Angebot an.

Kurz gesagt: Mehr oder anderes als im Angebot gibt es nur, wenn du Preis und Termin vorher schriftlich zugestimmt hast. Ohne dein Okay ändern wir nichts und berechnen nichts.

9. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung des Projektpreises überträgt WeeBee dem Kunden an der für ihn individuell erstellten Software (Programmcode, Gestaltung, Dokumentation und Inhalte, die WeeBee für ihn geschaffen hat) ausschließlich die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, für alle bekannten Nutzungsarten, weltweit und für die gesamte gesetzliche Schutzdauer (Art. 43, 45 und 99 TRLPI). Der Kunde darf diese Rechte übertragen und Unterlizenzen erteilen. Bis dahin hat er ein einfaches, auf das Projekt beschränktes Nutzungsrecht.

WeeBee behält die Rechte an wiederverwendbaren Komponenten, Werkzeugen, Methoden und Know-how; daran erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht für seine Software. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Ob und wie WeeBee den Quellcode übergibt, regelt das Angebot. Im Übrigen gilt Ziffer 11 der AGB.

Dieser Vertrag ist die schriftliche Übertragung im Sinne von Art. 45 TRLPI. Die Parteien schließen ihn elektronisch; nach Art. 23 Abs. 3 LSSI genügt das der Schriftform.

Kurz gesagt: Sobald alles bezahlt ist, gehört die Nutzung deiner Software ganz dir, auch zum Weiterentwickeln oder Weitergeben. Unsere wiederverwendbaren Bausteine darfst du in deiner Software dauerhaft nutzen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für das Projekt, auch nach Ende des Vertrags (Ziffer 15 der AGB). Zugangsdaten, die der Kunde übergibt, verwendet WeeBee nur für das Projekt.

Verarbeitet WeeBee für den Kunden personenbezogene Daten (zum Beispiel Daten seiner Kunden in einer Software, die WeeBee betreibt), ist WeeBee Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Ziffer 14 der AGB ist Teil dieses Vertrags. Auf Wunsch schließen die Parteien dazu ein gesondertes Dokument. Wie WeeBee die Daten des Kunden selbst verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung (https://www.weebee.design/datenschutz).

WeeBee nennt den Kunden nur nach seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz.

Kurz gesagt: Was wir voneinander erfahren, bleibt unter uns. Daten deiner Kunden verarbeiten wir nur in deinem Auftrag und nach deinen Weisungen.

11. Mängel und Haftung

Für Mängel gilt Ziffer 12 der AGB: WeeBee bessert zuerst nach; schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, hat der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte.

WeeBee haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit das Gesetz es zwingend vorschreibt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WeeBee nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und höchstens auf den Projektpreis netto ([Projektpreis netto]), bei laufenden Leistungen auf deren Entgelte der letzten 12 Monate. Im Übrigen gilt Ziffer 13 der AGB.

Kurz gesagt: Geht etwas schief, bessern wir zuerst nach. Bei einem leichten Versehen ist unsere Haftung auf den Projektpreis begrenzt, bei grobem Verschulden haften wir voll.

12. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots. Die Projektleistungen enden mit der Abnahme und der Zahlung aller Raten; laufende Leistungen laufen weiter, bis eine Partei sie nach Abschnitt 5 kündigt.

Der Kunde kann das Projekt bis zur Veröffentlichung jederzeit in Textform kündigen (Art. 1594 Código Civil). Dann zahlt er die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach dem Paketpreis der jeweiligen Phase, die Kosten Dritter, die WeeBee für das Projekt bereits verbindlich eingegangen ist, und als entgangenen Gewinn pauschal 10 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen. Beide Parteien dürfen nachweisen, dass der tatsächliche Betrag niedriger oder höher ist. Bezahlte Raten werden verrechnet (Ziffer 10 der AGB).

Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht trotz Mahnung und einer Frist von 14 Tagen nicht erfüllt.

Kurz gesagt: Du kannst das Projekt vor dem Start jederzeit beenden. Dann zahlst du die schon geleistete Arbeit und einen Ausgleich von 10 % für den Rest.

13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Es gilt spanisches Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten suchen die Parteien zuerst das Gespräch und versuchen, innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Mitteilung in Textform eine Lösung zu finden. Danach, und für Eilverfahren jederzeit, sind ausschließlich die Gerichte in Palma de Mallorca zuständig, soweit das gesetzlich zulässig ist.

Kurz gesagt: Es gilt spanisches Recht. Bei Streit reden wir zuerst miteinander; erst wenn das nicht hilft, entscheiden die Gerichte in Palma.

14. Signatur und Schlussbestimmungen

Der Kunde nimmt diesen Vertrag mit seiner einfachen elektronischen Signatur im Kundenportal an (Art. 25 der eIDAS-Verordnung). WeeBee speichert dabei den Zeitpunkt, die Angaben des Kunden, die Unterschrift und eine Prüfsumme (SHA-256) der genauen Fassung des Angebots. Beide Parteien erkennen diese Form als verbindlich an (Ziffer 16 der AGB). Der Kunde erhält den ausgefüllten Vertrag als PDF im Kundenportal.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Dieser Vertrag liegt auf Deutsch und auf Spanisch vor. Beide Fassungen sind verbindlich; weichen sie voneinander ab, geht die spanische Fassung vor.

Kurz gesagt: Deine Unterschrift im Portal ist verbindlich, und du bekommst den Vertrag als PDF. Deutsch und Spanisch gelten beide, bei Abweichungen die spanische Fassung.

Unterschriften

Für den Kunden

Name und Funktion
Angenommen am
Unterschrift
Prüfsumme des Angebots (SHA-256)
AGB-Version

Für WeeBee Design, S.L.

Fabian Holst, Geschäftsführer (Administrador). Angebot abgegeben am [Datum des Angebots]; der Vertrag ist mit der Annahme durch den Kunden geschlossen.

Einfache elektronische Signatur im Kundenportal von WeeBee Design. Die Prüfsumme belegt die unterschriebene Fassung des Angebots.

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